Beitragsordnung des Vereins Bluepingu e. V.
§ 1 Grundsätze der Beitragsordnung
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
2. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Einordnung des Mitglieds in die Beitragsgruppen aus § 2.
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 2 Jährlicher Mitgliedsbeitrag
1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird vom Mitglied selbst festgesetzt. Dabei gelten folgende Beitragsgruppen:
Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder:
- Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft: ab 36,00 €
- Basisbeitrag: 50,00 € bis 100,00 €
- Solidarbeitrag: über 100,00 €
(zur Unterstützung von Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft)
Mitgliedsbeiträge für Fördermitglieder:
- ab 100,00 €
§ 3 Ermäßigung
1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Grundsicherungsempfänger kann der Mindestmitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
2. Der ermäßigte Mindestbeitrag beträgt jährlich 36,00 €.
3. Der Vorstand entscheidet über den in Textform eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
§ 4 Fälligkeit, Zahlungsweise
1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Februar des Jahres bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
2. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Dabei ist unbedingt die Mitgliedsnummer anzugeben.